Cosplay-Wettbewerb

23.-25.08.2024

BSV-Friedrichsfeld/Wesel
Ullrichstr. 42
46485 Wesel


Cosplay auf der NRC 2024

Kostüme, Gewandung & Cosplay sind deine Welt? Dein Herz schlägt dafür, in einzigartige Rollen zu schlüpfen und das Publikum mit dieser Leidenschaft zu infizieren? Du hast stundenlange Arbeit in jedes kleinste Detail deines Kostüms gesteckt und möchtest es allen präsentieren? Dann melde dich JETZT an und zeig‘ uns das Ergebnis!


    Teilnahmebedingungen
    • Ich stimme der zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung bzw. Veröffentlichung der auf der NiederheinCon entstandenen Bilder vom Wettbewerb zu
    • Ich bestätige, dass ich zum Zeitpunkt des Wettbewerbs im August 2024 mindestens 18 Jahre alt bin.
    • Das Kostüm ist größtenteils selbstgemacht (keine Zusammenstellungen aus Fremdarbeiten)
    • Wir möchten eine Vollgewandung, das heißt, Details wie: Perücke, Waffen, Gürtel, Stiefel, Kopfschmuck, Helme, Schminke, Schulterstücke,…
    • Kostüme / Cosplays mit bezahlter Partnerschaft oder Kooperationen werden nicht zugelassen.

    Waffenregeln, nicht nur der Kinder wegen!
    Folgende Waffen sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:
    – echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen) echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen.
    – Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen). Hierzu gehören auch Softair-Waffen.
    – Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
    – Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
    – Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
    – Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
    – Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
    – Waffen aus Polypropylen
    Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.